Ein Schreiben des Ministers zum Schulbetrieb ab dem 04.04.2022 finden Sie hier.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Ab dem 04.04.2022
- entfällt die Maskenpflicht. Selbstverständlich können Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte unabhängig davon weiterhin freiwillig eine Maske tragen.
- Es gilt weiterhin die dreimalige Testpflicht pro Woche für nicht geimpfte bzw. nicht genesene Schülerinnen und Schüler.
- Nach einem Infektionsfall in einer Lerngruppe werden das Tragen der Maske am Platz und die tägliche Testung für 7 Tage durch das Ministerium empfohlen.
Ab 02.05.2022 ist geplant,
- die Testpflicht aufzuheben,
- die Möglichkeit der Abmeldung vom Präsenzunterricht aufzuheben (Abmeldung nur noch mit entsprechendem Antrag und Attest möglich, wenn ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei den Schüler*innen oder den Angehörigen ihres Haushalts besteht),
- den Schüler*innen wöchentlich zwei Tests für die freiwillige Testung zu Hause zur Verfügung zu stellen,
- Nahrungsmittelzubereitung und Lebensmittelverarbeitung im Unterricht wieder zuzulassen,
- schulübergreifende Sport-Wettbewerbe zu ermöglichen,
- die Einschränkungen für Sport- und Musikunterricht weitestgehend aufzuheben.
Dies gilt natürlich in Abhängigkeit von der Entwicklung der Pandemielage.
Das Tragen der Maske wird in der Otto-Hahn-Schule auch über den 04.04.2022 hinaus dringend empfohlen.