Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

die folgenden Seiten bieten euch/Ihnen Informationen über die im Schuljahr 2023/24 angebotenen Kurse für den Wahlpflichtunterricht der Realschule der Jahrgänge 8 bis 10 sowie den Wahlunterricht des Gymnasiums der Jahrgänge 9 und 10.

Die Einwahlen für die Kurse finden für die Jahrgänge 8 bis 10 vom 05.-12.7.2023 statt.

Der zukünftige Jahrgang 7 der Realschule sowie der Hauptschule wird erst nach den Sommerferien wählen, die Klassen erhalten dann die Informationen über die Klassenleitungen.

Im Regelfall wird ein Kurs für den Zeitraum eines Schuljahres gewählt. Die unterrichtenden Lehrkräfte können sich ggf. noch ändern, Kurse werden aufgrund der Einwahlzahlen ggf. nicht angeboten.

Schülerinnen und Schüler der Realschule, die zu Beginn des 7. Schuljahres „Französisch“ gewählt haben, sollten – auch im Hinblick auf einen möglichen Besuch der gymnasialen Oberstufe – bis zum Ende des 10. Schuljahres am Französischunterricht teilnehmen und wählen keine weiteren WPU-Kurse. Die Wahl von Französisch ist für 2 Jahre verbindlich.

Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 8R des Realschulzweigs wählen, wenn sie nicht „Französisch“ gewählt haben, je 1 Kurs aus dem Angebot WP3 (dreistündig) und 1 Kurs aus dem Angebot WP2 (2-stündig).

Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 9G und 10G des Gymnasialzweigs wählen ebenso wie die Schülerinnen und Schüler der Klassen 9R und 10R des Realschulzweigs, die nicht „Französisch“ gewählt haben, jeweils 1 Kurs aus dem Angebot WPU/WU (nachmittags).

Schülerinnen und Schüler, welche einen DaZ-Kurs besuchen, nehmen nicht an der Kurswahl teil.

Sollte der Erstwunsch keine Berücksichtigung finden, werdet ihr einem anderen Kurs zugeteilt. Bitte gebt deshalb auch stets einen Zweitwunsch und im Gymnasialzweig auch einen Drittwunsch an. Der Zweit- bzw. Drittwunsch muss sich auf ein anderes Fach als der Erst- bzw. Erst- und Zweitwunsch beziehen.

Die wahlberechtigten Schülerinnen und Schüler besprechen ihre Wahlabsicht mit den Eltern und Erziehungsberechtigten und geben ihre Wahlentscheidung über das Schulportal ein.

Einmal gespeicherte Wahlentscheidungen können nicht geändert werden.

Der Wahlpflichtunterricht am Nachmittag beginnt voraussichtlich in der 2. Schulwoche nach den Sommerferien.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mario Prochnow

(pädagogische Leitung)