POSITIVER SELBSTTEST ODER BÜRGERTEST
- bei einem positiven Testergebnis -> sich umgehend für 5 Tage in häusliche Isolierung begeben
- Freitestung entfällt
- Isolierung sollte bei Krankheitssymptomen eigenverantwortlich fortgesetzt werden,
o bis mindestens 48 Stunden keine Symptome vorliegen. (Fallbeispiel)
- Jeder positive Antigen-Schnelltest oder Selbsttest muss umgehend mit einem PCR-Test überprüft werden. Dieser ist in diesem Fall kostenfrei.
- Ein Schreiben des Gesundheitsamtes wird hierfür nicht benötigt. Die Schule stellt bei Bekanntwerden eines positiven Falls ein entsprechendes Schreiben aus.
- Für die Durchführung des PCR-Tests ist die Isolierung ausgesetzt.
- PCR-Test negativ -> Ende der Isolierung
- PCR-Test positiv -> Isolierung für mindestens 5 Tage ab erster Feststellung
- Eine Mitteilung des Ergebnisses an das Gesundheitsamt ist nicht erforderlich, da Teststellen und Labore dies schon getan haben.
- Den Test kann man in einem Testzentrum oder bei niedergelassenen Ärzt*innen durchführen lassen.
- Nur unter Vorlage des positiven PCR-Nachweises kann nach Genesung ein Genesenennachweis zum Beispiel in Apotheken oder Arztpraxen ausgestellt werden.
Folgende Verhaltens- und Hygieneempfehlungen sind zu beachten:
- die engen Kontaktpersonen über das positive Testergebnis informieren
- zu Hause bleiben
- Kontakte innerhalb des eigenen Haushaltes minimieren. (Keinen Besuch empfangen!)
- sich allein im Zimmer aufhalten
- regelmäßig die Hände waschen
- alle Räume mehrfach täglich lüften
- beim Husten und Niesen möglichst ein Einmaltaschentuch benutzen
- etc.
DURCH PCR-TEST POSITIV GETESTETE PERSON IM GLEICHEN HAUSHALT / ENGE KONTAKTPERSONEN
- Personen, die mit einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person im selben Haushalt leben, müssen seit 29.04.2022 nicht mehr in Quarantäne.
In diesem Fall bitte folgende Empfehlungen beachten:
- Kontakte mit Angehörigen anderer Haushalte für mindestens fünf Tage reduzieren
- sich möglichst täglich testen.
Gleiches gilt für enge Kontaktpersonen.