POSITIVER SELBSTTEST ODER BÜRGERTEST

  • bei einem positiven Testergebnis -> sich umgehend für 5 Tage in häusliche Isolierung begeben
  • Freitestung entfällt
  • Isolierung sollte bei Krankheitssymptomen eigenverantwortlich fortgesetzt werden,

o   bis mindestens 48 Stunden keine Symptome vorliegen. (Fallbeispiel)

  • Jeder positive Antigen-Schnelltest oder Selbsttest muss umgehend mit einem PCR-Test überprüft werden. Dieser ist in diesem Fall kostenfrei.
  • Ein Schreiben des Gesundheitsamtes wird hierfür nicht benötigt. Die Schule stellt bei Bekanntwerden eines positiven Falls ein entsprechendes Schreiben aus.
  • Für die Durchführung des PCR-Tests ist die Isolierung ausgesetzt. 
  • PCR-Test negativ -> Ende der Isolierung
  • PCR-Test positiv -> Isolierung für mindestens 5 Tage ab erster Feststellung
  • Eine Mitteilung des Ergebnisses an das Gesundheitsamt ist nicht erforderlich, da Teststellen und Labore dies schon getan haben.
  • Den Test kann man in einem Testzentrum oder bei niedergelassenen Ärzt*innen durchführen lassen.
  • Nur unter Vorlage des positiven PCR-Nachweises kann nach Genesung ein Genesenennachweis zum Beispiel in Apotheken oder Arztpraxen ausgestellt werden.

 Folgende Verhaltens- und Hygieneempfehlungen sind zu beachten:

  • die engen Kontaktpersonen über das positive Testergebnis informieren
  • zu Hause bleiben
  • Kontakte innerhalb des eigenen Haushaltes minimieren. (Keinen Besuch empfangen!)
  • sich allein im Zimmer aufhalten
  • regelmäßig die Hände waschen
  • alle Räume mehrfach täglich lüften
  • beim Husten und Niesen möglichst ein Einmaltaschentuch benutzen
  • etc.

DURCH PCR-TEST POSITIV GETESTETE PERSON IM GLEICHEN HAUSHALT / ENGE KONTAKTPERSONEN

  • Personen, die mit einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person im selben Haushalt leben, müssen seit 29.04.2022 nicht mehr in Quarantäne

In diesem Fall bitte folgende Empfehlungen beachten:

  • Kontakte mit Angehörigen anderer Haushalte für mindestens fünf Tage reduzieren
  • sich möglichst täglich testen.

Gleiches gilt für enge Kontaktpersonen.